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Germany

Disposal

A swap, a sale or a payment disposes of what was given. Gains within one year of acquisition are taxable.

Rn. 53 Kryptowerte sind „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG (BFH-Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 3/22, BStBl II S. 571; vgl. Randnummer 31). Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerten können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG darstellen, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (für die ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token vgl. Randnummern 77 ff.). Die Einkünfteerzielungsabsicht ist dabei nicht zu prüfen, da sie bereits aufgrund der Veräußerung innerhalb der Frist objektiviert vorliegt. Die Gewinne bleiben jedoch nach § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG steuerfrei, wenn die Summe der aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr erzielten Gewinne (Gesamtgewinn) weniger als 1.000 € (bis Veranlagungszeitraum 2023: 600 €) beträgt.

Rn. 54 Erforderlich sind ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang. Unter einer Anschaffung ist der entgeltliche Erwerb von Dritten zu verstehen. Dies umfasst insbesondere die im Zusammenhang mit der Blockerstellung (vgl. Randnummer 42) und gegebenenfalls die durch einen ICO oder Airdrop (vgl. Randnummer 75) erlangten Kryptowerte. Entgeltlich erworben sind zudem alle Kryptowerte, die Steuerpflichtige im Tausch gegen Einheiten einer staatlichen Währung (z. B. Euro), Waren oder Dienstleistungen sowie gegen andere Kryptowerte erworben haben, sowie die durch Lending und (passivem) Staking erlangten Kryptowerte. Spiegelbildlich zur Anschaffung stellt die entgeltliche Übertragung des angeschafften Wirtschaftsguts auf Dritte eine Veräußerung dar. Der Tausch von Kryptowerten in Einheiten einer staatlichen Währung (z. B. Euro), Waren oder Dienstleistungen sowie in andere Kryptowerte führt demgemäß zu einer Veräußerung.

Scenario 3 of 3

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SOL left with nothing in return and no answer yet: treated as a sale at market value, marked as assumed until the review says otherwise.

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RefWhenKindAmountAssetValueNotes
buy2024-03-01acquisition1SOL100.00 €
out2024-04-01disposal1SOL120.00 €left, nothing received

What the rules made of it

One row per event, in the order the engine read them. The rules each row cites link to their pages; the one this page is about is filled in.

RefKindAmountTreatmentCostProceedsFeeResultRules
buyacquisition1 SOLcost100.00lot opened

lot buy-0 acquired 2024-03-01 for 100.00 €

outdisposal1 SOLtaxable100.00120.00+20.00 € taxable

1 from buy, acquired 2024-03-01 for 100.00 €, held 31 days

Left with nothing in return: treated as a sale at market value. A transfer to a wallet of yours would not be one.

Per year

2024+20.00 € under 1,000.00 €, exempt
Tax-free
+0.00 €
Income
0.00 € exempt
Fees
0.00 €
Assumed
1 rows

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