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Germany

Assumptions

A report may carry corrections and assumptions when they are marked and explained.

Rn. 90 Nutzen Steuerpflichtige Steuerreports, gilt vorbehaltlich der Kapitel III 2 und III 3 Folgendes: Einkünfte müssen vollständig und richtig erklärt werden und für die Finanzbehörde nachvollziehbar sein. Einkünfte sind für die Finanzbehörde nachvollziehbar, wenn diese sie anhand vorliegender Unterlagen und Angaben ermitteln und berechnen kann. Die Nachvollziehbarkeit kann im Rahmen der Veranlagung auch über Steuerreports gewährleistet werden, wenn diese bei der Bearbeitung plausibel erscheinen, weil keine Hinweise auf eine Unvollständigkeit vorliegen (z. B. offenkundiges Fehlen einzelner Anschaffungskosten, Wallets oder Handelsplattformen), sie in sich schlüssig sind (z. B. weil Angaben sich nicht widersprechen) und nicht im äußeren Widerspruch zu sonstigen Erkenntnissen der Finanzbehörde stehen (z. B. zu übrigen Einkünften, der Mittelherkunft, weiteren Steuerreports oder Transaktionsübersichten). Für eine ausreichende Plausibilität sind außerdem regelmäßig Auszüge der Reporteinstellungen zur Bestimmung der Tatsachen, welche diesen zugrunde liegen (z. B. angesetzte Kurse und genutzte Verbrauchsfolgeverfahren wie FiFo, siehe Randnummer 61), sowie Ausführungen zu den zugrundeliegenden ertragsteuerrechtlichen Wertungen erforderlich. Anpassungen und Korrekturen stehen der Plausibilität in der Regel nicht entgegen, wenn sie kenntlich gemacht wurden und nachvollziehbar begründet sind (z. B. wegen fehlender Anschaffungskosten oder –daten bei Übertragungen auf andere Handelsplattformen). Ein plausibel erscheinender Steuerreport kann der Veranlagung zugrunde gelegt werden. Die Finanzbehörde kann in diesen Fällen auf die Notwendigkeit weiterer Sachverhaltsermittlungen verzichten oder sich auf die Prüfung einzelner Vorgänge (insbesondere manuell angepasster Einträge) beschränken. §§ 88 Absatz 2 Satz 1, 145 ff. AO sowie die Möglichkeit einer weitergehenden Überprüfung (insbesondere im Außenprüfungsverfahren) bleiben unberührt.

Rn. 103 Abhängig von der Komplexität und der Anzahl der Vorgänge können die Darstellungen der Steuerpflichtigen nach Randnummer 102 darüber hinaus z. B. folgende Unterlagen und Daten sowie die dazugehörigen Belege umfassen und fehlende Angaben von den Finanzämtern angefordert werden:

Scenario 2 of 8

Sold more than the wallet held

2 SOL sold out of 1: the second unit comes from a lot made on the spot at 0 € cost, and the row says by how much the lots fell short.

The history, as typed

RefWhenKindAmountAssetValueNotes
buy2024-01-01acquisition1SOL100.00 €
sell2024-06-01disposal2SOL400.00 €

What the rules made of it

One row per event, in the order the engine read them. The rules each row cites link to their pages; the one this page is about is filled in.

RefKindAmountTreatmentCostProceedsFeeResultRules
buyacquisition1 SOLcost100.00lot opened

lot buy-0 acquired 2024-01-01 for 100.00 €

selldisposal2 SOLtaxable100.00400.00+300.00 € taxable

1 from buy, acquired 2024-01-01 for 100.00 €, held 152 days

1 from sell, a lot made on the spot at 0 €

Disposed of 1 SOL more than the wallet held: that part is taken at 0 € cost, acquired the same moment.

Per year

2024+300.00 € under 1,000.00 €, exempt
Tax-free
+0.00 €
Income
0.00 € exempt
Fees
0.00 €
Assumed
1 rows

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