Germany
Assumptions
A report may carry corrections and assumptions when they are marked and explained.
Rn. 90 Nutzen Steuerpflichtige Steuerreports, gilt vorbehaltlich der Kapitel III 2 und III 3 Folgendes: Einkünfte müssen vollständig und richtig erklärt werden und für die Finanzbehörde nachvollziehbar sein. Einkünfte sind für die Finanzbehörde nachvollziehbar, wenn diese sie anhand vorliegender Unterlagen und Angaben ermitteln und berechnen kann. Die Nachvollziehbarkeit kann im Rahmen der Veranlagung auch über Steuerreports gewährleistet werden, wenn diese bei der Bearbeitung plausibel erscheinen, weil keine Hinweise auf eine Unvollständigkeit vorliegen (z. B. offenkundiges Fehlen einzelner Anschaffungskosten, Wallets oder Handelsplattformen), sie in sich schlüssig sind (z. B. weil Angaben sich nicht widersprechen) und nicht im äußeren Widerspruch zu sonstigen Erkenntnissen der Finanzbehörde stehen (z. B. zu übrigen Einkünften, der Mittelherkunft, weiteren Steuerreports oder Transaktionsübersichten). Für eine ausreichende Plausibilität sind außerdem regelmäßig Auszüge der Reporteinstellungen zur Bestimmung der Tatsachen, welche diesen zugrunde liegen (z. B. angesetzte Kurse und genutzte Verbrauchsfolgeverfahren wie FiFo, siehe Randnummer 61), sowie Ausführungen zu den zugrundeliegenden ertragsteuerrechtlichen Wertungen erforderlich. Anpassungen und Korrekturen stehen der Plausibilität in der Regel nicht entgegen, wenn sie kenntlich gemacht wurden und nachvollziehbar begründet sind (z. B. wegen fehlender Anschaffungskosten oder –daten bei Übertragungen auf andere Handelsplattformen). Ein plausibel erscheinender Steuerreport kann der Veranlagung zugrunde gelegt werden. Die Finanzbehörde kann in diesen Fällen auf die Notwendigkeit weiterer Sachverhaltsermittlungen verzichten oder sich auf die Prüfung einzelner Vorgänge (insbesondere manuell angepasster Einträge) beschränken. §§ 88 Absatz 2 Satz 1, 145 ff. AO sowie die Möglichkeit einer weitergehenden Überprüfung (insbesondere im Außenprüfungsverfahren) bleiben unberührt.
Rn. 103 Abhängig von der Komplexität und der Anzahl der Vorgänge können die Darstellungen der Steuerpflichtigen nach Randnummer 102 darüber hinaus z. B. folgende Unterlagen und Daten sowie die dazugehörigen Belege umfassen und fehlende Angaben von den Finanzämtern angefordert werden:
Scenario 3 of 8
Sold without a price
No source could price the sale: proceeds are taken as 0 €, so the whole cost shows as a loss, marked as assumed.
The history, as typed
| Ref | When | Kind | Amount | Asset | Value | Notes |
|---|---|---|---|---|---|---|
| buy | 2024-01-01 | acquisition | 1 | SOL | 100.00 € | |
| sell | 2024-06-01 | disposal | 1 | SOL | — | no price |
What the rules made of it
One row per event, in the order the engine read them. The rules each row cites link to their pages; the one this page is about is filled in.
| Ref | Kind | Amount | Treatment | Cost | Proceeds | Fee | Result | Rules |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| buy | acquisition | 1 SOL | cost | 100.00 | lot opened lot buy-0 acquired 2024-01-01 for 100.00 € | |||
| sell | disposal | 1 SOL | taxable | 100.00 | 0.00 | −100.00 € taxable 1 from buy, acquired 2024-01-01 for 100.00 €, held 152 days No price at the time: proceeds taken as 0 €. |
Per year